Ehemaliger Papstbotschafter in Frankreich verurteilt

Achtmonatige Bewährungsstrafe

​Der Pariser Strafgerichtshof hat den ehemaligen Papstbotschafter in Frankreich, Erzbischof Luigi Ventura, wegen sexueller Übergriffe zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Ehemaliger Papstbotschafter in Frankreich verurteilt / © Sebboy12 (shutterstock)
Ehemaliger Papstbotschafter in Frankreich verurteilt / © Sebboy12 ( shutterstock )

Wie französische Medien unter Berufung auf das am Mittwoch verkündete Urteil berichteten, muss Ventura für Schadenersatz und Anwaltskosten in Höhe von mehr als 23.000 Euro aufkommen.

Übergriffes Verhalten

Dem 76-jährigen Ex-Diplomaten wurde sexuell übergriffiges Verhalten gegenüber vier jungen Männern vorgeworfen. So soll Ventura, der als päpstlicher Nuntius Doyen des Diplomatischen Korps war, im Januar eine junge Führungskraft des Pariser Rathauses, die zu seiner Betreuung abgestellt war, belästigt, über ihr Privatleben befragt und mehrfach unsittlich berührt haben.

Ein weiterer Zeuge, ein früherer Priesteramtskandidat, sagte aus, Ventura habe ihn einen Monat zuvor, im Dezember 2018, im Seminar von Issy-les-Moulineaux bei Paris sexuell belästigt. Als er sich schließlich zur Klage gegen den Nuntius entschieden habe, habe man ihm nahegelegt, seine Ausbildung zu beenden. Er forderte laut der Zeitung "La Croix" "Gerechtigkeit" und eine Anerkennung als Opfer.

Der Fall Ventura

Im Juli 2019 hatte der Vatikan wegen der strafrechtlichen Ermittlungen Venturas diplomatische Immunität aufgehoben; im Dezember wurde er nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt.

Venturas Anwältin sprach nach der Urteilsverkündung von einer komplett unverhältnismäßigen Entscheidung. Noch bleibe allerdings offen, ob ihr Mandant in Berufung gehe. Der ehemalige Nuntius sei am Boden zerstört. "Ihn hat dieser unglaubliche Prozess und der damit verbundene Druck der Medien enorm berührt."


Erzbischof Luigi Ventura / © Jean-Pierre Pouteau (KNA)
Erzbischof Luigi Ventura / © Jean-Pierre Pouteau ( KNA )
Quelle:
KNA