Der "advocatus Diaboli" ist zu Deutsch der "Anwalt des Teufels". Und der ist ursprünglich das Gegenüber des "advocatus dei", dem "Anwalt Gottes". Beide Begriffe kommen ursprünglich aus der römisch-katholischen Kirche.
Der "advocatus diaboli" und der "advocatus dei" begegnen sich in der römisch-katholischen Kirche in Seligsprechungs- oder Heiligsprechungsverfahren.
Falsches Spiel für guten Zweck
Es ist die Aufgabe des "advocatus diaboli", Argumente und Einwände gegen die vorgeschlagene Persönlichkeit zu finden und aufzuführen. Wogegen der "advocatus dei" Argumente für die Selig-oder Heiligsprechung sammelt .
Dies muss nicht bedeuten, dass der Mensch, der den "advocatus diaboli" mimt, etwas gegen die anvisierte Seelig- oder Heiligsprechung hat.
Wozu braucht man den advocatus diaboli?
Mit seiner Hilfe wird der Blick für eventuell aufkommende Gegenargumente geschärft. Außerdem wird die eigene Position dadurch bewusster. Bei Seligsprechungen oder Heiligsprechungen gilt es ja sorgfältig zu sein.
Der "advocatus diaoboli", des Teufels Anwalt, steht damit also im Dienst der guten Sache.