Zur Begründung hieß es, die Vertreter der christlichen Kirchen hätten "durch ihre einseitigen, demokratiefeindlichen Stellungnahmen und Handlungen gegen die legitimen Positionen der AfD" jegliches Anrecht auf Unterstützung durch ein demokratisch organisiertes Gemeinwesen verwirkt. Ein Antrag zur Abschaffung der Kirchensteuer war zuvor am Votum der Delegierten gescheitert.
In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens. Auf ihrem heute zu Ende gehenden Parteitag will die AfD sich auf ein Wahlprogramm verständigen und die Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl küren.