An Allerseelen (lateinisch in commemoratione omnium fidelium defunctorum) begeht die römisch-katholische Kirche das Gedächtnis ihrer Verstorbenen. Das Gedächtnis aller Seelen wird im Kirchenjahr am 2. November begangen, einen Tag nach dem Hochfest Allerheiligen. Durch Gebet, Fürbitte, Almosen und Friedhofsgänge gedenken die Menschen aller Armen Seelen im Fegefeuer und wenden ihnen Ablässe zu. In der römisch-katholischen Kirche hat der Allerseelenablass daher eine besondere Bedeutung.
Wo die Gräbersegnung nicht bereits am Nachmittag von Allerheiligen stattgefunden hat, findet sie an Allerseelen statt, wohin sie eigentlich gehört. Da Allerseelen in der liturgischen Rangordnung den Hochfesten des Herrn gleichgestellt ist, verdrängt das Gedächtnis aller Seelen in Jahren, in denen es auf einen Sonntag fällt, den Sonntag im Jahreskreis. Die liturgische Farbe ist schwarz oder violett, es wird kein Gloria gesungen; an die Stelle des Halleluja-Rufs tritt ein Tractus.