Danach sollen Organspenden weiterhin nur dann möglich sein, wenn der potenzielle Spender ausdrücklich zugestimmt hat. Ergänzt werden soll diese Regelung durch mehr Aufklärung und ein bundesweites Online-Register.
Laut Entwurf sollen die Bürger regelmäßig etwa bei der Verlängerung ihrer Ausweise nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden. Hausärzte sollen mindestens alle zwei Jahre über eine mögliche Spende beraten und dabei aber auch verdeutlichen, dass es keine Verpflichtung zur Organspende gibt. Vertreten wird dieses Konzept von einer Gruppe um die Parteivorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, Katja Kipping (Linke) sowie der CDU-Gesundheitsexpertin Karin Maag (CDU), Stephan Pilsinger (CSU), SPD-Fraktionsvize Hilde Mattheis sowie Christine Aschenberg-Dugnus (FDP).
Der Gesetzentwurf bezieht die Gegenposition zu einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Abgeordneten, der die Einführung einer Widerspruchslösung fordert. Danach gälte grundsätzlich jeder als potenzieller Organspender, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.
Als weitere Schritte sieht die Gesetzentwurf ein Infotelefon und eine Stärkung des Themas Organspende bei der Ausbildung von Ärzten vor.
Beide Entwürfe sollen noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Mit einer endgültigen Entscheidung ist im Herbst zu rechnen.