Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und das katholische Bistum der Altkatholiken haben das Schreiben erarbeitet.
Bislang galt für Trauungen von Altkatholiken und Lutheranern die 1995 von der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der EKD verfasste "Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare". Laut dieser Ordnung werden die Trauungen in der Regel nach der Liturgie der Kirche vollzogen, in der die Trauung stattfindet. Der Pfarrer der anderen Konfession übernimmt dann die Ansprache.
Gemeinsame Mahlfeier
"Nun haben wir eine Handreichung erarbeitet, die von Berufenen beider Kirchen gleichberechtigt vollzogen werden kann", sagte der für Ökumene zuständige Oberkirchenrat Oliver Schuegraf am Donnerstag vor der VELKD-Generalsynode in Magdeburg. Sie soll die Handreichung voraussichtlich am Samstag beschließen.
Darin fänden sich sowohl das evangelische Traubekenntnis als auch der altkatholische Trausegen. Zudem ist eine gemeinsame Mahlfeier vorgesehen, die von Geistlichen beider Kirchen geleitet werden kann.
"Das ökumenisch Neue und Besondere liegt darin, dass es sich um eine tatsächliche, ökumenisch verantwortete und gemeinsam gefeierte Trauung handelt, in der es keine konfessionelle Aufteilung der liturgischen Teile gebe", erklärte Schuegraf. Bereits im vergangenen Jahr hatten Altkatholiken und Lutheraner eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Konfirmation und Firmung vereinbart.
Deutschlandweit 15.000 Altkatholiken
Die Altkatholiken hatten sich nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869/70) im Streit über die lehramtliche Unfehlbarkeit und den Jurisdiktionsprimat des Papstes von der katholischen Kirche getrennt. Europaweit gibt es heute rund 75.000 Altkatholiken, die in der Utrechter Union verbunden sind.
Zum Bistum der Altkatholischen Kirche in Deutschland gehören rund 15.000 Christen mit 50 hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern. Seit 1996 weiht die Kirche in Deutschland auch Frauen zu Priesterinnen; den Pflichtzölibat lehnt sie ab. Seit 1985 besteht mit der EKD eine Vereinbarung über eine gegenseitige Einladung zur Teilnahme an Abendmahl und Eucharistiefeier.