Bereits im November hatte die Synode der Vereinigten Evangelischen Lutherischen Kirche (VELKD) die gegenseitige Anerkennung gebilligt.
Im Text der Mainzer Vereinbarung heißt es: "Lutheraner und Alt-Katholiken sehen in der Firmung/Konfirmation ein persönliches Bekenntnis der Getauften, eine lebensgeschichtlich bedeutsame Segenshandlung und eine Aktualisierung des gesamten Taufgeschehens als einer lebenslang gegenwärtigen Wirklichkeit." Mit dieser Vereinbarung ist es auch möglich, dass Alt-Katholiken und Lutheraner gegenseitig das Patenamt bei einer Taufe übernehmen können.
Die Synode diskutierte seit Freitag auch über ein zeitgemäßes Eheverständnis und den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob die seit einigen Jahren praktizierte Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften der Ehe - auch in sakramentaler Hinsicht - gleichgestellt werden könne. In einem über die Synode hinausgehenden Diskussionsprozess will die alt-katholische Kirche hier ihre Position finden.
Gegen Waffenhandel
Einmütig beschloss das Kirchenparlament den Beitritt des Bistums zum Aktionsbündnis "Aktion Aufschrei - stoppt den Waffenhandel". Auch die Ökumene kam nicht zu kurz. Der Mainzer katholische Diözesanadministrator Dietmar Giebelmann stattete der Synode ebenso einen Besuch ab wie der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, und Vertreter der anglikanischen Kirche.
Die Altkatholiken hatten sich nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869/70) im Streit über die lehramtliche Unfehlbarkeit und den Jurisdiktionsprimat des Papstes von der katholischen Kirche getrennt.
Europaweit gibt es heute rund 75.000 Altkatholiken, die in der Utrechter Union verbunden sind. Zum Bistum der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland gehören rund 15.000 Christen mit 50 hauptamtliche Pfarrerinnen und Pfarrern. Seit 1996 weiht die Kirche in Deutschland auch Frauen zu Priesterinnen. Den Pflichtzölibat lehnt die Kirche ab. Seit 1985 besteht mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine Vereinbarung über eine gegenseitige Einladung zur Teilnahme an Abendmahr und Eucharistiefeier.