Amnesty kritisiert unmenschliche Zustände in Todeszellen

Grausam, unmenschlich und demütigend

Endlos in Haft, streng isoliert und voller Angst: Amnesty International wirft fünf Staaten vor, Häftlinge in den Todeszellen unmenschlich zu behandeln. Die Organisation kämpft seit Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe.

Amnesty: Menschenrechte werden oft nicht gewahrt / © Wong Maye-E/AP (dpa)
Amnesty: Menschenrechte werden oft nicht gewahrt / © Wong Maye-E/AP ( dpa )

"Viele zum Tode verurteilte Gefangene leben vor ihrer Hinrichtung unter Haftbedingungen, die Folter gleichkommen", erklärte die Menschenrechtsorganisation zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober. Amnesty appellierte an Weißrussland, Ghana, de Iran, Japan und Malaysia, diese unmenschlichen Zustände abzustellen und die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

Hinrichtung sechs Mal abgesagt

Amnesty lehnt die Todessstrafe als grausam, unmenschlich und demütigend ab. In 23 Ländern wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr mindestens 993 Menschen hingerichtet, 39 weniger als 2016. Dabei sind die Exekutionen in China allerdings nicht mitgezählt, die als Staatsgeheimnis behandelt werden.

In Weißrussland werden Todesurteile laut Amnesty oft vollstreckt, ohne dass die Gefangenen, ihre Anwälte oder Angehörigen vorher informiert werden. Im Iran sitzt den Angaben zufolge Mohammed Reza Haddadi seit 14 Jahren in der Todeszelle: Er war 15 Jahre alt, als er verurteilt wurde. Sechs Mal war seine Hinrichtung angesetzt und wieder abgesagt worden, zuletzt 2016 nach einem öffentlichen Aufschrei in letzter Minute.

 

 

In Malaysia wurde Hoo Yew Wah 2005 inhaftiert, als er 20 war, und 2011 zum Tode verurteilt. Sein Gnadengesuch von 2016 ist bis heute unbeantwortet. In Japan dokumentierte Amnesty den Fall des 1993 zum Tode verurteilten Matsumoto Kenji, dessen Mordgeständnis angezweifelt wird, weil Psychiater ihm Geistesschwäche diagnostizierten. In Ghana berichteten Gefangene in den Todeszellen von Angstzuständen, weil sie von Gemeinschaftsaktivitäten und medizinsicher Versorgung ausgeschlossen wurden.


Quelle:
epd
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