Dabei werde es sich um Einmalzahlungen handeln, die für jeden Betroffenen durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium individuell festgelegt würden, sagte Bätzing zum Abschluss der Herbstvollversammlung 2020 . Zusätzlich könnten Betroffene Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
All diese Leistungen würden künftig durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium festgelegt. Diesem Gremium sollen sieben Frauen und Männer angehören. Es werde mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt, sage Bätzing. Die Mitglieder dürften nicht bei der Kirche angestellt und damit von ihr abhängig sein.
Das Gremium werde nicht nur die Leistungshöhe festlegen, sondern auch die Auszahlung der Summen anweisen. Auf diesem Wege solle das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt hätten. Die Mitglieder des Gremiums würden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nicht-kirchliche Vertreter angehören sollen. (24.09.2020/dpa)