"Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse von religiös Beschäftigten dürfen nicht dazu führen, dass die Einreise der Betroffenen faktisch unmöglich gemacht wird", sagte Pressesprecher Matthias Kopp am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.
Sprachkompetenz von großer Bedeutung
"Unseres Erachtens sollte zum Zeitpunkt der Einreise nur eine Sprachkompetenz verpflichtend gemacht werden, die im Herkunftsland realistischerweise in einem überschaubaren Zeitraum erworben werden kann", fügte Kopp hinzu. Für die weitere Sprachschulung müssten die religiösen Gemeinschaften die Verantwortung übernehmen.
"Die Erfahrung lehrt, dass die Sprache in Deutschland selbst leichter und schneller erlernt werden kann." Die Bischofskonferenz sei in dieser Sache im Gespräch mit dem Bundesinnenministerium.
Kopp betonte, die Sprachkompetenz von Mitarbeitern aus dem Ausland sei auch aus Sicht der Bischöfe von großer Bedeutung. Die katholische Kirche richte deshalb schon seit etwa zwei Jahrzehnten ein besonderes Augenmerk auf die Deutschkenntnisse von Personen, die hier in kirchlichen Einrichtungen tätig werden sollen.
"In der Regel wird der Sprachunterricht im Rahmen der Ausbildung ausländischer Seelsorger durch die Bistümer und die Ordensgemeinschaften sichergestellt."
Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte am Montag erklärt, künftig sollten Geistliche aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sein wollen, einen Nachweis über Deutschkenntnisse mitbringen müssen.
Die Bundesregierung plane eine entsprechende Gesetzesänderung. Dazu sei eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit der Beschäftigungsverordnung notwendig.
Das Vorhaben betreffe nicht nur Imame, sondern auch Geistliche anderer Religionsgemeinschaften, stellte die Sprecherin klar. Es gelte aber nur für Angehörige aus Drittstaaten außerhalb der EU. Für sie sollen sich die Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum ändern und durch den Sprachnachweis erweitert werden. Für Geistliche innerhalb der EU bleibe es bei den bisherigen Regelungen; es gelte weiterhin die Freizügigkeit.