Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg stuft die geltenden Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen bei Gottesdiensten als angemessen ein.
Zwar stellten die Vorgaben zu Abstands- und Hygieneregeln einen "erheblichen Eingriff in die Glaubensfreiheit" dar, sie seien im Blick auf den Gesundheitsschutz derzeit aber zumutbar, teilte das Gericht am Dienstag in Mannheim mit.
Keine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit
Zudem ermögliche die Corona-Verordnung der Landesregierung grundsätzlich Versammlungen von Kirchen und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung und verletze daher nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg lehnte einen Eilantrag eines Schülers einer 5. Klasse und seiner Mutter ab. Der Antragsteller ist demnach Mitglied einer altkatholischen Gemeinde und hatte in der Corona-Verordnung und den Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Gottesdiensten ein "absolutes Religionsausübungsverbot" gesehen.