Die anglikanische Kirche sucht mit dem Papier, das im Juli der Generalsynode vorgelegt werden soll, eine Anpassung an die Rechtslage in Großbritannien. Dort verbietet seit 2010 ein Gleichstellungsgesetz die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Laut dem Gutachten ist "die sexuelle Orientierung selbst kein ausschlaggebender Grund für die Ernennung zum Priester- oder Bischofsamt". Jedoch seien Personen, die eine intime Beziehung außerhalb der Ehe führten, nicht für geistliche Ämter geeignet. Es gebe aus Sicht der Kirche jedoch keinen Hinderungsgrund "für eine zölibatär lebende Person in einer zivilen Lebenspartnerschaft". Eine Bischofsernennung könne abgelehnt werden, wenn sie "entzweiend" auf die Kircheneinheit zu wirken drohe.
Kircheninterne Kontroverse
Das Papier geht auch auf die kircheninterne Kontroverse um das Thema ein: "Es ist klar, dass ein bedeutender Teil der Anglikaner der Meinung ist, dass ein christlicher Führer nicht in einer zivilen Lebenspartnerschaft leben darf, auch wenn diese zölibatär geführt wird, da diese Verbindung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gleichkommt. Es ist jedoch genauso klar, dass viele andere Anglikaner glauben, dass homosexuell veranlagte Geistliche in einer Lebenspartnerschaft leben sollten, auch wenn die kirchlichen Vorschriften von diesen Personen verlangen, sexuell abstinent zu sein."
Das Gutachten löste in der anglikanischen Kirche unterschiedliche Reaktionen aus. Rod Thomas, Vorsitzender der evangelikalen Gruppe "Reform" äußerte die Befürchtung, dass das Sexualleben der Kandidaten vor einer Ernennung nicht genau genug geprüft werde. Christina Rees, Mitglied der Generalsynode, nannte es hingegen geschmacklos, dass homosexuelle Geistliche über ihre intimen Beziehungen ausgefragt würden. Es gebe dabei "keine Gleichberechtigung mit heterosexuellen Priestern", so Rees.
Anglikaner regeln Weihen für homosexuelle Bischöfe
Auf Enthaltsamkeit kommt es an
Die Kirche von England hat ein Gutachten zur Bischofsweihe homosexueller Geistlicher veröffentlicht. Demnach steht einer Berufung Homosexueller ins kirchliche Leitungsamt nichts entgegen, wenn der Kandidat bereits als Priester enthaltsam lebte.
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