DiMarzio selber erklärte, an den Vorwürfen sei "nichts dran". Kirchenrechtlich ist die "Causa DiMarzio" damit abgeschlossen. Zivilrechtlich bleiben weiter zwei Klagen gegen den Bischof anhängig. Darin wird er beschuldigt, als junger Priester in der Erzdiözese Newark zwei Minderjährige missbraucht zu haben.
Verjährungsfrist verlängert
Die Klagen waren aufgrund des "Child Victims Act" von New Jersey eingereicht worden, das seit Dezember 2019 in Kraft ist. Dieses hatte die Verjährungsfrist für Klagen verlängert, die Mitte August ausgelaufen war. DiMarzio wird in den beiden Klagen beschuldigt, in den 1970er Jahren zwei Messdiener in zwei verschiedenen Kirchen in New Jersey sexuell missbraucht zu haben.