Antidiskriminierungsstelle kritisiert Entscheid zu homosexuellen Königspaaren

Verwarnung für Schützenbruderschaft

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Aufhebung des Verbots von homosexuellen Schützenpaaren gefordert. Der Beschluss des katholischen Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften sei rechtswidrig, bilanzierte ADS-Leiterin Christine Lüders am Donnerstag in Berlin. Der Verband könne sich nicht auf die ins Feld geführte Kirchenklausel berufen.

 (DR)

Die Diskriminierungsstelle habe das Verbot einer entsprechenden rechtlichen Prüfung unterzogen und Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz festgestellt. Insbesondere auf die von den Schützen ins Feld geführte Kirchenklausel könne sich der Verband aufgrund der Rechtslage nicht berufen. Der Beschluss sei damit ungültig.



Weihbischof Koch: Homosexuelle gehören zu uns

Der katholische Schützenbund hatte im März mit großer Mehrheit beschlossen, dass homosexuelle Schützenkönige und Schützenköniginnen auch künftig ihre Lebenspartner nicht als Mitregenten wählen dürfen. Im domradio.de-Interview hatte der Bundespräses der Schützenbruderschaften, Weihbischof Heiner Koch, den Entscheid erklärt und betont: "Homosexuell geprägte Menschen gehören weiterhin zu uns, ohne Wenn und Aber".



In dem Beschluss heißt es, dass nichts gegen die Mitgliedschaft Homosexueller in den katholischen Schützenbruderschaften spreche. Auch homosexuelle Könige oder Königinnen seien möglich.



Ausgelöst worden war die Debatte durch den Münsteraner Schützenkönig Dirk Winter. Er hatte im vergangenen Sommer seinen langjährigen Lebenspartner mit auf den Königsthron genommen. Die Diözesanschützenverbände aus Paderborn und Münster stellten daraufhin den Antrag, repräsentative Auftritte von gleichgeschlechtlichen Königspaaren zu untersagen.