Anwalt beantragt Abtrennung von Papst-Verfahren

Im Traunsteiner Prozess

Im Verfahren um die Schadensersatzklage eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers hat der Anwalt des Mannes die Abtrennung der Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. beantragt. Die Erbfrage von Benedikt XVI. ist noch ungeklärt.

Papst Benedikt XVI. erhebt die Hand am 11. Oktober 2012 im Vatikan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Papst Benedikt XVI. erhebt die Hand am 11. Oktober 2012 im Vatikan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Das bestätigte Gerichtssprecherin des Landgerichts Traunstein, Andrea Titz, am Donnerstag. Zuvor hatten Correctiv und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet. Im März hatte Klägeranwalt Andreas Schulz sich noch klar gegen eine Abtrennung der Klage ausgesprochen mit der Begründung, Benedikt sei "die "Ikone" des Verfahrens".

Unklares Erbe

Hintergrund des jetzigen Antrags ist, dass noch immer nicht feststeht, wer der Erbe des an Silvester gestorbenen emeritierten Papstes ist. Wie Correctiv und BR sowie Anwalt Schulz berichteten, hat eine Cousine von Benedikt, früher Kardinal Joseph Ratzinger, das Erbe ausgeschlagen. Das habe die Tochter der betagten Frau mitgeteilt.

Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Kzenon (shutterstock)
Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Kzenon ( shutterstock )

Nach Angaben von Ratzingers früherem Privatsekretär Georg Gänswein aus dem Frühjahr gibt es mehrere Angehörige des Papstes, die als Erben infrage kommen könnten.

Zivilklage eines Missbrauchsopfers

Bei dem Verfahren geht es um eine Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Joseph Ratzinger.

Sonderausgabe der vatikanischen Zeitung L'Osservatore Romano, die die Nachricht vom Tod von Papst Benedikt XVI. zum Thema hat / © Walter Cicchetti (shutterstock)
Sonderausgabe der vatikanischen Zeitung L'Osservatore Romano, die die Nachricht vom Tod von Papst Benedikt XVI. zum Thema hat / © Walter Cicchetti ( shutterstock )

Nach dem Tod des emeritierten Papstes ruht das Verfahren gegen ihn aber bis klar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt. Aus diesem Grund war der geplante Prozesstermin von Ende März auf den 20. Juni verschoben worden. Das Gericht will bis dahin über den Antrag entschieden haben, nicht aber vor dem 6. Juni, wie Gerichtssprecherin Titz sagte. Bis zu dem Datum haben alle Verfahrensbeteiligten Zeit, sich zu dem Antrag des Klägeranwalts zu äußern.

Das geistliche Testament von Papst Benedikt XVI.

Am Tag seines Todes, dem Silvestertag 2022, hat der Vatikan das Geistliche Testament von Papst Benedikt XVI. veröffentlicht, das er bereits am 29. August 2006 verfasste. Die Katholische Nachrichten-Agentur dokumentiert den Text in der Originalfassung (in alter Rechtschreibung):

Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak (KNA)
Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
dpa