In einer entsprechenden Ordnung des Erzbistums sei zwar festgeschrieben, dass leitende Mitarbeitende nach drei Jahren solch ein Dienstverhältnis erhalten können, sagte Gerichtssprecher Frederik Brand am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Über den Fall der Frau habe die Erzdiözese jedoch noch nicht entschieden. Der Arbeitgeber könne ein beamtenähnliches Dienstverhältnis zusagen - er müsse es aber nicht.
Arbeitsgericht lehnt Klage von Erzbistums-Mitarbeiterin ab
Kein beamtenähnliches Dienstverhältnis
Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage einer leitenden Mitarbeiterin des Erzbistums Köln gegen ihren Arbeitgeber abgewiesen. Die Frau verlangte eine beamtenähnliche Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses.
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