Wie der Wahlausschuss der Kirche in Istanbul weiter mitteilte, reagierte das türkische Innenministerium bisher nicht auf einen entsprechenden Antrag, den die Kirche am 14. Januar 2010 gestellt hatte. Die Wahl eines Co-Patriarchen, der dem schwer kranken Amtsinhaber Mesrob II. zur Seite gestellt werden soll, war ursprünglich für den 12. Mai vorgesehen. Dieses Datum dürfte nun nicht mehr zu halten sein.
Der Wahlausschuss reichte den Antrag nach eigenen Angaben nun erneut beim Gouverneursamt von Istanbul und dem Innenministerium in Ankara ein, verbunden mit einer Bitte um Bearbeitung. Diese Entscheidung sorgte für Kritik aus Teilen der armenischen Gemeinde, die für den Rechtsweg und eine Klage gegen die Behörden plädiert hatten. Nach türkischem Gesetz brauchen die christlichen Kirchen zur Wahl eines Patriarchen eine staatliche Genehmigung.
Bei der Patriarchenwahl 1998 hatte sich dies monatelang hingezogen. Die Behörden versuchten damals zeitweise, die Wahl Mesrobs zu verhindern.
Mehrere Kandidaten
Die Entscheidung der Kirche, einen Co-Patriarchen zu wählen, liegt inzwischen schon mehr als ein Jahr zurück. Weil Mesrob II. schwer erkrankt ist, besitzt die Gemeinde schon länger keinen handlungsfähigen Patriarchen.
Um das Amt des Co-Patriarchen bewerben sich außer dem türkischen Erzbischof Aram Atesyan, der derzeit die Geschäfte der Kirche führt, der Erzbischof der armenischen Diözese in Deutschland, Karekin Bekdijan, und der Bischof von Gugark in Armenien, Sebuh Tschuldijan. Nach türkischen Gesetz müssen die Patriarchen der Kirchen in der Türkei allerdings die türkische Staatsbürgerschaft besitzen.
Armenische Patriarchenwahl in der Türkei verzögert sich - wieder
Ankara ignoriert Christen
Die armenische Kirche in der Türkei muss die für diesen Monat geplante Wahl eines neuen Patriarchen voraussichtlich verschieben. Grund ist, dass der türkische Staat sie noch nicht genehmigt hat - obwohl schon seit Anfang des Jahres ein Antrag der christlichen Gemeinschaft vorliegt.
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