Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" ist nun Gesetz: Der bayerische Landtag hat in München das Volksbegehren zum Artenschutz sowie das Begleitgesetz der Staatsregierung und einen Maßnahmenkatalog angenommen. Politiker verschiedener Parteien würdigten die Entscheidung: Von einem "historischen Tag" sprach etwa Volksbegehren-Initiatorin Agnes Becker (ÖDP) und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) von einem "Meilenstein für den Schutz der Artenvielfalt".
Beschlossen ist jetzt eine erhöhte Vernetzung hochwertiger Gebiete und Flächen im Biotopverbund. Geschützte Randstreifen am Flussufer werden Pflicht - und auf einem Teil der Grünlandfläche wird künftig später gemäht, damit Insekten Nahrung finden. "Wir dürfen unseren Kindern keine Welt hinterlassen, die Artenvielfalt nur noch in Büchern bieten kann", sagte Glauber laut Mitteilung.
Für den Trägerkreis des Volksbegehrens zählt laut Mitteilung zu den größten Erfolgen, dass 50 Biodiversitäts- und 50 Wildlebensraumberater eingestellt und zehn Prozent Naturwaldfläche erhalten werden sollen. Das Begleitgesetz soll dafür sorgen, dass die Regelungen des Volksbegehrens von den Landwirten "praxistauglich umgesetzt werden" können, hieß es aus dem Umweltministerium. Dies betreffe insbesondere Regelungen zu Mäh- und Walzzeitpunkten sowie zum Schutz von Streuobstwiesen. Beim Volksbegehren "Rettet die Bienen" hatten in Bayern im Februar 1,8 Millionen Bürger für mehr Artenschutz unterschrieben. (epd / 17.7.19)