Asylpaket II und neues Ausweisungsrecht in Kraft

Asylverschärfungen

Kernpunkt des Asylpakets II ist die Einrichtung "besonderer Aufnahmeeinrichtungen", in denen Anträge bestimmter Asylsuchender - vor allem jener mit geringer Bleibeperspektive - im Schnellverfahren abgewickelt werden sollen.

Asylsuchende Familie (dpa)
Asylsuchende Familie / ( dpa )

Während ihres Aufenthalts dort dürfen Asylbewerber den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen.

Für bestimmte Flüchtlinge wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Die Asylbewerberleistungen werden leicht gekürzt. Außerdem ist es nun wesentlich schwieriger, Gesundheitsprobleme als Hinderungsgrund für eine Abschiebung geltend zu machen.

Die Koalition hatte lange über das Paket gestritten, es dann aber im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Es reiht sich ein in weitere Asylverschärfungen der vergangenen Monate.

Auch neue Regelungen zur erleichterten Ausweisung von kriminellen Ausländern traten in Kraft. Es gelten nun niedrigere Hürden dafür, einen straffällig gewordenen Ausländer in seine Heimat zurückzuschicken. Die Koalition hatte diese Änderung als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen von Köln angestoßen. Dort hatten in der Silvesternacht Gruppen von ausländischen Männern Frauen umzingelt, bestohlen und sexuell bedrängt. 

Quelle:
dpa