Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch

 (DR)

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 berufen. Ihre Laufzeit war zunächst bis 31. März 2019 begrenzt. Am 12. Dezember 2018 wurde sie durch das Bundeskabinett um weitere fünf Jahre, bis Ende 2023, verlängert. Die Kommission untersucht sämtliche Formen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.

(Quelle: kna, 27.01.2020)