Aufarbeitungskommission zu Missbrauch in Kirche hat "Mühen"

Schwierigkeiten beim formellen Aspekt der Arbeitsfähigkeit

2023 wurde die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, IKA, gegründet. Sie arbeitet im Auftrag von Ost-Bistümern und Militärseelsorge. Ihr aktueller Bericht zeigt, dass es noch Klärungsbedarf gibt.

Konferenztisch / © Pressmaster (shutterstock)

Der Vorsitzende der Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs des Erzbistums Berlin, der Bistümer Görlitz und Dresden-Meißen und der Katholischen Militärseelsorge (IKA), Andreas Hilliger, sieht "Mühen" bei der Arbeit seiner Kommission. 

"Es gibt Schwierigkeiten beim formellen Aspekt der Arbeitsfähigkeit und dabei, wie man in einer solchen Kommission das Thema Missbrauch gut bearbeiten soll und kann", sagte Hilliger am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

Dies werde auch im aktuell veröffentlichten Bericht der IKA deutlich, der den Zeitraum Mai 2023 bis November 2024 umfasse, und dem ebenso vorliegenden Minderheitsvotum der IKA. "Es ist uns nur in Grenzen gelungen, die verschiedenen Dimensionen der Aufarbeitung so zusammenzufassen, dass wir als Kommission sagen können: Das ist unser gemeinsames Verständnis, und das können wir unter den gegebenen Bedingungen auch leisten."

Erwartung der Kirche unklar

Zudem sei der IKA nicht klar, was genau ihre kirchlichen Auftraggeber erwarteten, so Hilliger. "Geht es darum, das, was in den letzten 60 Jahren passiert ist, noch einmal durchzugehen und zu dokumentieren oder soll die IKA eine Ansprechstelle für Betroffene sein und Perspektiven für Betroffene sowie für die Bistümer und Gemeinden aufzeigen?" 

Es sei aber gelungen, in der Kommission die Ausschreibung einer Studie konzeptionell zu entwickeln und vorzubereiten, die die verschiedenen Dimensionen der Aufarbeitung, die Betroffenen, die Täter und die Gemeinden zum Gegenstand hat.

Die IKA konstituierte sich am 10. Mai 2023. Grundlage für die Arbeit ist die Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland, die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz 2020 für das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz, das Bistum Dresden-Meißen und die Katholische Militärseelsorge verabschiedet wurde. Die Kommission ist nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeitet weisungsfrei.