Auschwitz-Komitee kritisiert Holocaust-Gesetz

Einspruch erhoben

Das Internationale Auschwitz-Komitee sieht durch das vom polnischen Parlament beschlossene Gesetz gegen die Falschdarstellung von NS-Verbrechen die wissenschaftliche Arbeit gefährdet. Das Gremium hat eine Stellungnahme veröffentlicht.

Das Eingangstor mit der Aufschrift "Arbeit macht frei" der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau  / © Nancy Wiechec (KNA)
Das Eingangstor mit der Aufschrift "Arbeit macht frei" der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau / © Nancy Wiechec ( KNA )

"Die neuen unpräzisen Regelungen werfen berechtigte Bedenken auf, dass die Freiheit der Forschung über die Wahrheit zum Holocaust eingeschränkt wird", heißt es in einer am Freitag in Oswiecim veröffentlichten Stellungnahme. "Wir erheben dagegen mit Nachdruck Einspruch."

Das Komitee betont zugleich, dass es seit Jahren gegen den falschen Ausdruck "polnische Lager" eintrete. Angesichts des Streits über das Gesetz warb das Gremium für einen respektvollen Dialog aller Beteiligten. Dem Komitee gehören Auschwitz-Überlebende, der Direktor des staatlichen Museums in dem früheren NS-Vernichtungslager, Piotr Cywinski, der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, und der katholische Erzbischof von Lodz, Grzegorz Rys, an. Weitere Mitglieder des Gremiums und Unterzeichner der Erklärung sind unter anderen die Direktoren des Warschauer Museums der Geschichte der polnischen Juden, der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem und des Holocaust-Museums in Washington.

Gesetz sieht Strafen für die grobe Verharmlosung der Verantwortung der Täter vor

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki verteidigte unterdessen erneut das Gesetz. Es werde die Forschung nicht einschränken, sagte er am Donnerstagabend in einer TV-Ansprache, die allein dem Streit über das Gesetz gewidmet war. Polen sei das erste Opfer Hitler-Deutschlands gewesen. Polen teilten die leidvolle Erfahrung in den deutschen Konzentrationslagern mit Juden und anderen Völkern, so der nationalkonservative Politiker.

Das Gesetz sieht Geldstrafen und bis zu drei Jahre Gefängnis für Personen vor, die "öffentlich und entgegen der Fakten dem polnischen Volk oder dem polnischen Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für die vom deutschen Dritten Reich begangenen nationalsozialistischen Verbrechen" zuschreiben. Auch die grobe Verharmlosung der Verantwortung der tatsächlichen Täter soll bestraft werden. Aussagen "im Rahmen einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit" fallen nicht unter das Gesetz.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss Staatspräsident Andrzej Duda es unterzeichnen. Auch die Regierungen Israels, der USA und der Ukraine haben es scharf kritisiert.

 


Quelle:
KNA