Australien kündigt Entschuldigung bei Missbrauchsopfern an

"Keine Aufhebung des Beichtgeheimnisses"

Australiens Premierminister hat angekündigt, dass sich die Regierung im Oktober offiziell bei den Opfern sexuellen Missbrauchs entschuldigen will. Australiens katholische Bischöfe begrüßten die Erklärung, erteilten aber auch eine klare Absage.

Missbrauchsvorwürfe gegen die katholische Kirche / © N.N. (epd)
Missbrauchsvorwürfe gegen die katholische Kirche / © N.N. ( epd )

Australiens Regierung will sich am 22. Oktober offiziell bei den Opfern sexuellen Missbrauchs und ihren Familien entschuldigen. Das kündigte Premierminister Malcolm Turnbull am Mittwoch in seiner offiziellen Antwort auf den Abschlussbericht der staatlichen Missbrauchskommission an.

"Jetzt, da wir die schockierende Wahrheit aufgedeckt haben, müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um den Mut der vielen tausend Menschen zu würdigen, die als Zeugen ausgesagt haben", erklärte Turnbull. Der mehr als 100.000 Seiten umfassende Abschlussbericht war bereits am 15. Dezember an die Regierung übergeben worden.

Entschädigungsfonds für die Opfer

Weiter erklärte Turnbull, seine Regierung akzeptiere 104 der 122 Empfehlungen der Missbrauchskommission, darunter auch den Entschädigungsfonds für die Opfer. Die verbleibenden 18 Empfehlungen bedürften noch der Abstimmung mit den Bundesstaaten und Kommunen.

Australiens katholische Bischofskonferenz begrüßte Turnbulls Erklärung sowie seine Versicherung, verbindliche Regeln für die Sicherheit von Kindern zu schaffen. Die Bischöfe betonten, die Kirche habe Maßnahmen zum Schutz Heranwachsender und der Missbrauchsprävention ergriffen.

Bischofskonferenz und das Beichtgeheimnis

Eine klare Absage erteilte die Bischofskonferenz aber einem gesetzlichen Zwang zur Aufhebung des Beichtgeheimnisses in Fällen, in denen dem Beichtvater Missbrauch gestanden wird. "Der Schutz von Kindern und die Beibehaltung der katholischen Sakramente schließen sich nicht gegenseitig aus", heißt es in der Erklärung.

Als erster Bundesstaat will Canberra Priester gesetzlich verpflichten, in Fällen von Missbrauch durch die Anzeige bei der Polizei das Beichtgeheimnis zu brechen, wie vergangene Woche bekannt wurde. Der Stadtstaat folgt damit einer Empfehlung der Missbrauchskommission. Der Bruch des Beichtgeheimnisses bedeutet laut dem Kirchenrecht für Priester automatisch die Exkommunikation. Kritiker führen an, das geplante Gesetz würde das Vertrauen in das Beichtritual untergraben.

Wiedergutmachungszahlungen für die rund 60.000 Betroffenen

Das Gesetz über den Entschädigungsfonds für Missbrauchsopfer soll zum 1. Juli in Kraft treten. Der Passus zum Beichtgeheimnis soll jedoch bis 31. März 2019 nicht angewendet werden, um Kirche und Regierung mehr Zeit zur Aushandlung der Verfahrensweise zu geben. Laut Schätzungen werden für Wiedergutmachungszahlungen für die rund 60.000 Betroffenen umgerechnet 2,5 Milliarden Euro benötigt.

Zahlen sollen jene Institutionen, deren Mitarbeiter Missbrauch begangen haben. Neben religiösen und weltlichen Institutionen werden auch Australiens Regierung sowie die Bundesstaaten Partner in dem Fonds sein.


Quelle:
KNA