Außerdem schließe sich Baden-Württemberg damit der Linie anderer Bundesländer an, erklärte das Kultusministerium am Montag in Stuttgart. Es habe keinen rechtlichen Spielraum gegeben, so ein Ministeriumssprecher.
In dem seit fast 25 Jahren währenden Streit um den rechtlichen Status der Zeugen Jehovas in Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im August die Weigerung Bremens, den Zeugen Jehovas Körperschaftsrechte zu vergeben, für verfassungswidrig erklärt. Zuvor hatten fast alle Bundesländer - außer Nordrhein-Westfalen, Bremen und Baden-Württemberg - den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus gewährt.
Der Status der Körperschaft verleiht zahlreiche Rechte und Befugnisse, etwa zur Erhebung von Steuern und zur Bildung von Anstalten und Stiftungen. Für die Zeugen Jehovas geht es aber auch um Imagegewinn. Die Gruppe hofft, so besser gegen die Etikettierung als Sekte angehen zu können. Kritiker werfen den Zeugen Jehovas eine repressive Struktur und totalitäre Verhaltensweisen vor.