Baden-Württemberg will Tanzverbot lockern

Längere Partynächte

 Baden-Württemberg will sein im bundesweiten Vergleich strenges Feiertagsgesetz mit bislang sehr weitreichenden Tanzverboten lockern. Das bislang geltende Sonntagstanzverbot wird aufgehoben.

Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene (dpa)
Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene ( dpa )

"Dass öffentliches Tanzen mit dem Wesen eines jeden Sonn- und Feiertags unvereinbar sei, wie man früher gemeint hat, empfindet heute kaum noch jemand", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Dementsprechend sieht der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf vor, das bislang von 3 bis 11 Uhr geltende Sonntagstanzverbot aufzuheben. Das Recht werde dem gesellschaftlichen Wandel im Freizeitverhalten angepasst.

Dagegen sollen stille Feiertage wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag weiterhin durch das Verbot von Tanzveranstaltungen geschützt bleiben. Dies sei auch "Partygängern" zu vermitteln, so Kretschmann. An Heiligabend und am ersten Weihnachtsfest dürfen laut Gesetzesentwurf künftig Tanzpartys gefeiert werden. Zugleich blieben die "üblichen Zeiten der Hauptgottesdienste" aber weiterhin geschützt.


Quelle:
KNA