Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt, die Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen in normalen Gefängnissen aufzugeben und dafür eine eigene Einrichtung zu schaffen. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hatte schon seit 2010 wiederholt darauf hingewiesen, dass eine europäische Richtlinie es den Bundesländern verbietet, Abschiebungsgefangene zusammen mit verurteilten Straftätern unterzubringen und zahlreiche Haftbeschwerden eingelegt: Denn sie seien keine Kriminellen und dürften auch nicht so behandelt werden. Zuletzt hatten immer mehr bayerische Gerichte Zweifel an der bisherigen Praxis angemeldet. In den letzten Wochen hatte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst allein in Bayern mehr als 80 Haftbeschwerden von inhaftierten Asylsuchenden und anderen Abschiebungsgefangenen aus seinem Rechtshilfefonds unterstützt, von denen die meisten mit der Freilassung endeten. Mehrere Verfahren laufen noch, u.a. beim Bundesgerichtshof. Jetzt sollen weitere Bundesländer dem bayerischen Beispiel folgen. Zudem soll die Bundespolizei von ihrer Praxis abrücken, Asylsuchende aus anderen europäischen Ländern in Abschiebungshaft zu nehmen.