"Aus meiner Sicht muss sie die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen, empathischer auf sie zugehen und eine unabhängige Beratung sicherstellen." Wenn die Kirche selbst keine Verbesserung herbeiführe, müsse der Staat handeln. "Es darf kein Sonderrecht oder irgendeinen Bonus für Kleriker geben. Niemand steht über dem Gesetz - kein Geistlicher, kein Wirtschaftsboss, kein Politiker", erklärte der CSU-Politiker gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag).
Dem Blatt zufolge hat Eisenreich dem Bayerischen Landtag einen Bericht vorgelegt, der sich mit den strafrechtlichen Konsequenzen des im Januar 2022 vorgestellten Missbrauchsgutachten für das katholische Erzbistum München und Freising, dessen Vorläufer von 2010 sowie der bundesweiten MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz von 2018 befasst.
800 Fälle staatsanwaltschaftlich überprüft
Dem Minister zufolge wurden mehr als 800 Fälle staatsanwaltschaftlich überprüft. Bei 243 Fällen seien Kleriker die Verdächtigen gewesen - zu einer Anklage sei es nur in einem Fall gekommen. Die Zahlen liegen laut Bericht der Zeitung vor. Viele Fälle seien demnach verjährt, in manchen Fällen die mutmaßlichen Täter verstorben.
Der Justizminister forderte die Opfer auf, sich an die Behörden zu wenden. "Die wichtigsten Quellen für die Strafverfolgungsbehörden sind nicht Gutachten oder Studien, sondern Strafanzeigen von Geschädigten und Hinweise von Zeugen. Darauf sind wir angewiesen", sagte er dem Blatt: "Entscheidend ist, dass Anzeige erstattet wird."