Dieser Dienst wurde viele Jahrhunderte lang von Mitgliedern der Gemeinde wahrgenommen. Nachdem Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki zum 1. August 2017 die entsprechenden Ordnungen erlassen hat, können Pfarrer einen Antrag beim Erzbistum Köln stellen, damit zusätzlich zu den Priestern und Diakonen auch Gemeindemitglieder ausgebildet und als außerordentliche Leiter und Leiterinnen von kirchlichen Begräbnisfeiern beauftragt werden können.
Für Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und –referenten, die als Laien hauptberuflich in der katholischen Kirche tätig sind, besteht im Erzbistum Köln schon seit längerem die Möglichkeit, diesen Dienst am Nächsten nach entsprechender Beauftragung auszuüben. Weitere Informationen: www.abschied-trost.de