Bestattungsfristen im Flutgebiet nicht einhaltbar

Beerdigungen teilweise unmöglich

Die gesetzlichen Bestattungsfristen können in einigen Flutgebieten in West- und Süddeutschland offenbar nicht eingehalten werden. Viele der Toten seien nach den Unwettern noch nicht identifiziert worden.

Ein Sarg mit Blumenschmuck / © abcconmeocon (shutterstock)
Ein Sarg mit Blumenschmuck / © abcconmeocon ( shutterstock )

"Bestattungen sind gerade nicht möglich", sagte der Geschäftsführer des Bestatterverbandes NRW, Christian Jäger, der "Bild am Sonntag". Die Fristen könnten verlängert werden, müssten aber in einem hygienisch vertretbaren und zeitlichen Zusammenhang mit dem Todestag stehen.

Frist von zehn Tagen

Einige der über 180 Todesopfer, die die Flut in Deutschland gefordert hat, seien noch nicht identifiziert und daher noch nicht zur Bestattung freigegeben. Ihre Leichname befänden sich derzeit in Kühlräumen, so Jäger. Normalerweise müssen Verstorbene in der betroffenen Region spätestens zehn Tage nach dem Tod bestattet werden; bei Urnenbestattungen gilt eine Frist von sechs Wochen nach der Einäscherung.

Der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Jörg Meyrer, sagte der Zeitung, dass der Plan, alle Todesopfer einzuäschern, auch wegen kirchlicher Intervention zurückgenommen worden sei. Derzeit könnten sich die Menschen indes "nicht mal von ihren Liebsten verabschieden".


Quelle:
KNA
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