Danach belief sich der Wert des Gebäudes Ende 2013 auf rund 24,1 Millionen Euro, einschließlich Ausstattung auf zirka 25,6 Millionen Euro, wie der Finanzdezernent des Bistums Limburg, Gordon Sobbeck, am Mittwoch erklärte. Rund vier Millionen wurden ausgegeben, ohne dass damit ein substanzieller Gegenwert geschaffen worden wäre.
Gesamtkosten des Bischofshauses von 31,3 Millionen Euro
Bis Ende 2013 entstanden laut Sobbeck durch die in maßgeblicher Verantwortung des zurückgetretenen Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst erfolgte Errichtung des Gebäudeensembles Gesamtkosten in Höhe von 31,3 Millionen Euro. Davon entfallen nach seinen Angaben gemäß handelsrechtlicher Zuordnung 28,5 Millionen Euro auf die Herstellung des Baus, auf Kunst und sonstige Ausstattungen, 1,7 Millionen Euro und 1,1 Millionen Euro unter anderem auf Restaurierungsleistungen und Versicherungen.
Abschreibungen in Höhe von 4 Millionen Euro
Von den angefallenen 28,5 Millionen Euro Herstellungskosten mussten nach Darstellung von Sobbeck fast 4 Millionen Euro außerplanmäßig abgeschrieben werden, weil ihre Aufwendung nicht zu einem substanziellen Gegenwert führte. Diese Abschreibungen umfassen zum einen überhöhte Nebenkosten der ausgeführten Planung im Umfang von 2,2 Millionen Euro. Hier handelt es sich um Mehrkosten für Planungs- und Architektenleistungen. Sie ergaben sich laut Sobbeck dadurch, dass bei Abrechnungen geltendes Honorarrecht verletzt wurde, und infolge einer Stückelung der Baumaßnahme in kleinteilige Einheiten.
Außerplanmäßig abgeschrieben werden mussten auch 950.000 Euro für Planentwürfe, die nicht realisiert wurden, und 780.000 Euro für Um-, Rück- und Wiederaufbauten in der Bauzeit. Sobbeck betonte, das Bistum begegne diesen Sachverhalten konsequent.
Gespräche mit dem Vatikan zur materiellen Entschädigung
Soweit durch ungerechtfertigte Abrechnungen von Planungsbeteiligten zu hohe Zahlungen geleistet worden seien, würden diese zurückgefordert. Er wies darauf hin, dass der Apostolische Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, bei Gesprächen im Vatikan kirchenrechtliche Fragestellungen und auch die Frage nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht habe. Die dortigen Gesprächspartner hätten zugesichert, nach interner Abstimmung Antworten auf diese Fragen zu geben.
Ausweislich der jetzt vorgelegten Jahresabschlüsse wies der Bischöfliche Stuhl Ende 2012 bei einer Bilanzsumme von 92,1 Millionen Euro ein Defizit von 1,5 Millionen Euro auf, Ende 2013 bei einer Bilanzsumme von 92,5 Millionen Euro ein Defizit von 1,4 Millionen Euro. Wie Sobbeck ankündigte, wird auch der noch nicht fertiggestellte Jahresabschluss 2014 offengelegt werden.
Bilanz folgt ausschließlich handelsrechtlichen Kriterien
Sobbeck wies darauf hin, dass die jetzige bilanzielle Bewertung des Bischofshauses ausschließlich handelsrechtlichen Kriterien folge. Es sei also um die Frage gegangen, ob Ausgaben ein Gegenwert entspreche, nicht darum, ob Ausgaben unangemessen gewesen seien. Aber natürlich stelle sich auch diese Frage, wo es um eine Bewertung des entstandenen Gesamtschadens gehe.
Insbesondere die Kosten für die Baumaßnahme auf dem Domberg und die Verschleierung dieser Kosten hatten entscheidend zum Rücktritt von Tebartz-van Elst als Limburger Diözesanbischof am 26. März vergangenen Jahres geführt.