"Wir können nicht zustimmen, dass aktive Sterbehilfe bei Patienten mit psychischen Leiden praktiziert wird", erklärte die Bischofskonferenz am Montag in Brüssel. Das bedeute aber nicht, dass psychisch leidende Menschen im Stich gelassen würden. "Wir wissen, dass psychische Leiden immens sein können und Menschen total verzweifelt und ohne Perspektive sein können", so die Bischöfe. Besonders in dieser Situation sei es jedoch wichtig, bei ihnen zu bleiben, nicht aufzugeben und palliativmedizinische Betreuung vorzuschlagen.
"Dialog muss fortgesetzt werden"
Der Debatte über aktive Sterbehilfe lägen wichtige Fragen zugrunde, erklärte die Bischofskonferenz. Dazu gehöre etwa die Frage, was eine menschliche Gesellschaft ausmache. Daher spreche sich die Kirche für "größtmögliche" Zurückhaltung aus. Der Dialog darüber müsse fortgesetzt werden.
Der Fall der Ordensgemeinschaft "Broeders van Liefde"
Die Ordensgemeinschaft "Broeders van Liefde" (Barmherzige Brüder) in Belgien hatte im April erklärt, in seinen Zentren aktive Sterbehilfe bei psychischen Leiden nicht mehr grundsätzlich auszuschließen. Die 1807 in Gent gegründete Kongregation betreibt in Belgien mehrere Schulen, psychische Kliniken und Pflegeheime.
Situation in Belgien
In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Auch Patienten mit "unerträglichen" psychischen Leiden können Sterbehilfe beantragen. Ärzte kritisieren jedoch immer wieder, dass es keine objektiven klinischen Kriterien für eine unheilbare psychische Krankheit gebe.