Beratungszentren müssen nicht auf Abtreibung hinweisen

"Wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit"

Beratungszentren für Schwangere in Notlagen müssen nicht auf die Möglichkeit staatlich finanzierter Abtreibungen aufmerksam machen. Das entschied das Oberste Gericht der USA am Dienstag mit einer Mehrheit von fünf zu vier Stimmen.

 (DR)

Damit stellte sich der Supreme Court gegen ein Gesetz im Bundesstaat Kalifornien, das Betreiber von Krisenzentren für Schwangere verpflichtet, in Aushängen auf die Möglichkeit staatlich bezahlter Abtreibungen aufmerksam zu machen. Dies sei ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit etwa von christlichen Einrichtungen, die Abtreibungen ablehnten, hieß es in der Begründung.

Die US-Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung als "wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit von Pro-Life-Organisationen". Diese könnten nun auch weiterhin eine "lebensbejahende Unterstützung" für Schwangere anbieten, ohne "kostenlos Werbung für den gewaltsamen Akt der Abtreibung" machen zu müssen, betonte der in der Bischofskonferenz für Pro-Life-Fragen zuständige Kardinal Timothy Dolan.

Der Staat Kalifornien hatte argumentiert, einige der Zentren legten es darauf an, die Beratungen so lange hinauszuzögern, dass Frauen am Ende keine Wahl mehr hätten. Die im Gesetz verankerte Hinweispflicht sei nicht mehr als eine neutrale Auskunft.


Abtreibungsgegner demonstrieren in Washington (USA) im Rahmen des jährlich stattfindenden "March for Life" / © Susan Walsh (dpa)
Abtreibungsgegner demonstrieren in Washington (USA) im Rahmen des jährlich stattfindenden "March for Life" / © Susan Walsh ( dpa )
Quelle:
KNA