Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf für das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervor, der der "Berliner Zeitung" (Samstag) vorliegt.
"Ein wirksames Instrument"
Ab 2020 soll demnach für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Wird dabei von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten, soll es als Sanktion Honorarkürzungen geben.
Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe sagte der "Berliner Zeitung", damit werde ein "handhabbares, transparentes und schnell wirksames Instrument" geschaffen, um in den Krankenhäusern eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Hochwertige Pflege gewährleisten
"Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung der Pflege in Kauf genommen wird", heißt es in dem Gesetzentwurf, der am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Parallel dazu will das Gesundheitsministerium die Krankenhausgesellschaft und den Kassen-Spitzenverband dazu zwingen, ihre abgebrochenen Verhandlungen über schichtgenaue Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Abteilungen wieder aufzunehmen. Sollte es weiterhin keine Einigung geben, will das Ministerium eine gesetzliche Regelung der strittigen Punkte vornehmen.