Berliner Erzbischof muss in Kölner Schmerzensgeldprozess aussagen

Als Zeuge

Berlins Erzbischof Heiner Koch muss am Dienstag vor dem Landgericht Köln aussagen. Er ist als Zeuge im Prozess einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln geladen, wie das Berliner Erzbistum am Montag auf Anfrage bestätigte.

Berlins Erzbischof Heiner Koch / © Werner Schüring (KNA)

Die Betroffene war von ihrem priesterlichen Pflegevater über Jahre sexuell missbraucht worden und fordert Schmerzensgeld. Über die geplante Aussage Kochs hatte zuerst der "Tagesspiegel" berichtet.

Das Kölner Priesterseminar in der Kardinal-Frings-Straße (Archivbild) / © Beatrice Tomasetti (DR)
Das Kölner Priesterseminar in der Kardinal-Frings-Straße (Archivbild) / © Beatrice Tomasetti ( DR )

Koch hat laut dem Bericht zur selben Zeit wie der bereits strafrechtlich verurteilte Täter im Kölner Priesterseminar gelebt. Im Prozess soll es nun um die Frage gehen, ob der Erzbischof die Aussage der Betroffenen bestätigen kann, dass sie schon im Priesterseminar in einem Zimmer mit dem Täter übernachtet habe. Diese Informationen konnte das Erzbistum nicht bestätigen.

Zwei Prozesse an einem Tag

Das Landgericht Köln verhandelt am Dienstag zwei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln. Im ersten Fall fordert die heute 57 Jahre alte Klägerin 850.000 Euro. Der Priester U. war bereits 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hat in dem Fall bereits deutlich gemacht, dass sich eine mögliche Amtshaftung des Erzbistums nur auf den dienstlichen und nicht auf den privaten Bereich beziehe. Nun wird darüber gestritten, ob man bei einem katholischen Geistlichen davon ausgehen muss, dass er immer im Dienst ist.

Landgericht Köln / © Oliver Berg (dpa)

Im zweiten Fall fordert eine Missbrauchsbetroffene 830.000 Euro vom Erzbistum. Sie ist nach eigenen Angaben in den 1990er Jahren als Kind von ihrem Messdiener-Gruppenleiter missbraucht worden. Dieser habe die Gruppe betreut, obwohl er schon vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei. Das Erzbistum vertritt die Auffassung, dass der Gruppenleiter kein "Amt" in der Diözese bekleidet habe und diese deshalb nicht für dessen Taten haften müsse. Das Gericht machte hingegen deutlich, dass die Amtshaftung auch für ehrenamtlich tätige Messdienerleiter gelten könne.

Schon zwei Erzbischöfe im Zeugenstand

Das Kölner Landgericht hatte in jüngerer Zeit bereits zwei andere Erzbischöfe als Zeugen vernommen. 2022 musste der Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, im Strafprozess gegen den Priester U. aussagen. Ein Jahr später befragte das Gericht den Kölner Erzbischof und Kardinal Rainer Maria Woelki, nachdem er selbst gegen die "Bild"-Zeitung geklagt hatte.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)