Das Tragen des Kopftuchs war der Lehrerin untersagt worden, weil sie damit gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstieß. Laut dem Gesetz ist es Berliner Lehrern, Richtern und Polizisten verboten, religiöse Symbole zu tragen. Richter Arne Boyer betonte, dass das Neutralitätsgesetz seiner Auffassung nach verfassungskonform sei. (Aktenzeichen 60 Ca 8090/17)
Die junge Frau hatte gegen ihre Umsetzung von einer Grundschule an eine Berufschule geklagt. Sie sah sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. Die Klägerin kann gegen das Urteil Berufung einlegen, über die dann in nächster Instanz entschieden wird. "In diesem Gerichtssaal hängt kein Kreuz. Wir finden es auch richtig, dass eine Lehrerin, die vor Grundschülern steht, kein Kopftuch trägt", sagte der Richter in der mündlichen Entscheidung.
Urteil als "gedankliche Durchgangsstation"
Zugleich verwies er darauf, dass alle religiösen Symbole auch mit Blick auf die Geschichte "immer dialektisch und konfliktorisch" seien und einen enormen Effekt nach außen "in die eine oder andere Richtung" haben könnten. Das Berliner Neutralitätsgesetz sei deshalb richtig. Vor allem in Schulen hatte das Neutralitätsgesetz in den vergangenen Jahren immer wieder für Konfliktstoff gesorgt.
Muslimische Lehrerinnen oder Lehramtsanwärterinnen mit Kopftuch für allgemeinbildende Schulen fühlten sich diskriminiert. Eine Ausnahme von dem Verbot religiöser Symbole gibt es nur für Berufsschulen oder Oberstufenzentren. Der Richter betonte, dass die Entscheidung vom Mittwoch eine Einzelfallentscheidung sei und noch kein wegweisendes Urteil. Um die generelle Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetz zu prüfen sei es noch ein weiter Weg durch zahlreiche Instanzen. "Das Urteil ist nur eine gedankliche Durchgangsstation", sagte Richter Boyer: "Die Entscheidung betrifft den Fall einer Klägerin und löst die Gesamtproblematik in keiner Weise."