Berufungsverfahren im Fall des Lyoner Kardinals Barbarin

 (DR)

Ende November findet in Lyon das Berufungsverfahren im Fall des Lyoner Kardinals Philippe Barbarin statt. Barbarin (69) war im März zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte einen Priester nicht angezeigt, der zwischen 1970 und 1991 zahlreiche Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. In Frankreich besteht eine strafbewehrte Pflicht, Verdachtsfälle von Missbrauch der Justiz zu melden. Barbarin legte Berufung gegen das Urteil ein.

Mehrere französische Zeitungen haben zudem über einen Missbrauchsvorwurf auch gegen den Kardinal persönlich berichtet. Zwischen 2006 und 2012 soll er einen ehemaligen Seminaristen sexuell belästigt haben, hieß es im Nachrichtenmagazin "L'Obs". Der Betroffene habe ein zwölfseitiges Zeugnis an die nationale Aufklärungskommission für sexuellen Missbrauch in der Kirche (CIASE) geschickt. Barbarin wolle sich nicht dazu äußern, hieß es. Dieser Vorwurf ist auch nicht Bestandteil des laufenden Verfahrens. (KNA/27.11.2019)