Das berichteten pakistanische Medien am Donnerstag. Grund für den Befangenheitsantrag war demnach der Umstand, dass Richter Iqbal Hamid-ur-Rehman auch an dem Verfahren gegen den Mörder des Regierungschefs der Provinz Punjab, Salman Taseer, beteiligt war. Die Berufung ist die letzte Chance für Asia Bibi, dem Tod am Galgen zu entgehen. Ein neuer Termin für die Berufungsverhandlung wurde den Angaben zufolge noch nicht festgesetzt.
Tausende Sicherheitskräfte eingesetzt
Salman Taseer war im Januar 2011 von seinem Leibwächter Mumtaz Qadri erschossen worden, weil er sich für die Freilassung von Asia Bibi und eine Reform des Blasphemiegesetzes eingesetzt hatte. Qadri war für das Attentat zum Tode verurteilt und gehängt worden. Armee und Polizei hatten Tausende Sicherheitskräfte zum Schutz des Gerichts in Islamabad, Asia Bibis und ihrer Anwälte eingesetzt. Zuvor hatte es wiederholt Morddrohungen gegen die Verteidiger und die Familie Asia Bibis gegeben.
Der Fall Asia Bibi gilt als Lackmustest für Pakistans Justiz und Politik. "Es geht um Gerechtigkeit für Asia Bibi oder um den Sieg von religiöser Intoleranz und Extremismus in Pakistan", sagte Samson Salamat, Vorsitzender der interreligiösen "Bewegung für Toleranz" in Lahore, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Anklage wegen Blasphemie
Die heute 50-Jährige Landarbeiterin ist die erste Frau, die in Pakistan aufgrund des umstrittenen Blasphemiegesetzes zum Tode verurteilt wurde. Im Juni 2009 hatte sie während der Feldarbeit in ihrem Dorf für ihre muslimischen Kolleginnen Wasser aus einem Brunnen geholt. Zwei von ihnen beschwerten sich anschließend darüber, dass sie als Christin auch aus dem Gefäß getrunken und damit das Wasser verunreinigt habe. Außerdem habe sie den Propheten Mohammed beleidigt.
Asia Bibi wurde wegen Blasphemie angezeigt, verhaftet und im November 2010 in erster Instanz zum Tod durch den Strang verurteilt. Im Oktober 2014 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil, im Juli 2015 setzte der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe aus und machte damit den Weg frei für die erneute Anhörung.
Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) sitzen in Pakistans Gefängnissen derzeit 17 wegen Blasphemie verurteilte Personen in Todeszellen. Bislang wurde jedoch noch niemand nach einem Blasphemieurteil hingerichtet.