Betroffene sexueller Gewalt in der katholischen Kirche haben von den deutschen Bischöfen den Verzicht auf die Einrede von Verjährung in Schmerzensgeldprozessen gefordert. "Die Anwendung der Einrede der Verjährung (sowie anderer juristischer Kniffe, um Schmerzensgeld-Urteile unwahrscheinlich zu machen) stellt ein Signal der Ignoranz und Verweigerung dar", schreibt die Initiative in einer Mitteilung von Montag.
Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung im März könnten die Bischöfe über ein gemeinsames Vorgehen entscheiden, so die Initiative "Eckiger Tisch". Es sei Zeit, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Im zivilrechtlichen Verfahren greift eine Verjährung nach maximal 30 Jahren. Zuletzt machten die Bistümer Trier und Aachen bei Missbrauchsprozessen von diesem Rechtsmittel Gebrauch.