Katholische Sozialvereine für eine Reform des Betreuungsrechts

Betroffene stärken

Katholische Sozialvereine setzen sich für eine Reform des Betreuungsrechts ein. Betreuungsvereine sollen ebenso gestärkt werden, wie das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen. In einer Aktionswoche wollen die Sozialverbände ihre Arbeit vorstellen. 

Symbolbild Unterschrift / © Ilkercelik (shutterstock)

Der Deutsche Caritasverband (DCV), der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der SKM Bundesverband unterstützen laut Mitteilung von Montag den aktuell vorliegenden Gesetzentwurf. Sie fordern Bund und Länder auf, die Arbeit der Betreuungsvereine zu stärken und eine" bedarfsgerechte Finanzierung ihrer Querschnittsaufgaben" sicherzustellen.

Selbstbestimmung stärken

"Durch die Reform des Betreuungsrechts soll die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden und die Qualität bei allen Beteiligten - Gerichte, Behörden, Betreuerinnen und Betreuer - verbessert werden", betonte Barbara Dannhäuser von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM. Bei einer bundesweiten Aktionswoche vom 28. September bis zum 3. Oktober wollen die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas ihr Angebot vorstellen. Das Motto lautet "Wir sind da - Richtig! Gut! Zusammen!"

Betreuungsvereine sind den Angaben zufolge Kompetenzzentren zum Thema Rechtliche Betreuung und Vorsorge: Die rund 270 Vereine informieren und beraten zu Vorsorgemöglichkeiten, schulen Betreuungskräfte und übernehmen rechtliche Betreuungen durch ihre Mitarbeitenden. In einer immer älter werdenden Gesellschaft trügen Betreuungsvereine dazu bei, dass Menschen sich aktiv engagieren könnten und hilfebedürftige Menschen Beratung und konkrete Unterstützung erhielten.


Quelle:
KNA