Bisher hätten sich die neuen Qualitätsstandards der schwarz-gelben Landesregierung für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern als "völlig substanzlos" erwiesen, erklärte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Dorothea Schäfer, am Freitag vor Journalisten in Düsseldorf.
Die geplante Verkleinerung von Inklusionsklassen auf maximal 25 Schüler sei "rechtlich unverbindlich", so Schäfer. Zudem seien die Vorgaben zu personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen für künftige Schwerpunktschulen des gemeinsamen Lernens "äußerst schwammig formuliert".
Gymnasien ziehen sich komplett zurück
Die meisten Gymnasien nutzten die rechtliche Möglichkeit zum kompletten Rückzug aus dem inklusiven Unterricht. Deshalb müssten Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Zusatzklassen bilden.
Der Vorsitzende des Inklusionsfachverbandes "Gemeinsam leben, Gemeinsam Lernen NRW", Bernd Kochanek, warf Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) "eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit" vor. Die zugesagten Qualitätsverbesserungen bei Klassengrößen und Lehrerpersonal würden in dem entsprechenden Erlass "nicht vollzogen".
Die Landesregierung habe sämtliche Fragen der Qualitätsverbesserung an die Schulaufsicht delegiert. "Die Ministerin redet von Qualität, aber sie tut nichts dafür", sagte Kochanek.
Landesschülervertretung sieht deutliche Rückschritte bei schulischer Inklusion
Die Landesschülervertretung (LSV) sieht deutliche Rückschritte bei der schulischen Inklusion. Die Schulministerin verstoße mit der Konzentration auf Schwerpunktschulen gegen die Vereinbarungen der UN-Behindertenkonvention, sagte LSV-Vertreter Nikolaj Grünwald.
Nach den Plänen der der Landesregierung sollen ab 2020/2021 an Regelschulen in der Sekundarstufe I nur noch dann Inklusionsklassen gebildet werden, wenn sie über sonderpädagogische Lehrkräfte verfügen, das Lehrerkollegium systematisch fortgebildet wird und dort auch die räumlichen Voraussetzungen mit barrierefreien Gebäuden gegeben sind
Inklusive Klassen sollen nicht mehr als 25 Schüler umfassen, darunter drei Handicap-Schüler. Dafür soll zusätzlich eine halbe Lehrkraft zur Verfügung stehen.
In NRW gibt es laut Schulministerium 140.000 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Davon besuchen 80.000 eine Förderschule und 60.000 eine Regelschule. Gegenwärtig gibt es in NRW 444 Förderschulen. 2010 waren noch 615 Förderschulen in Betrieb.