Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern für unwirksam erklärt. Der Dritte Zivilsenat des BGH begründete dies in Karlsruhe mit fehlenden Anhörungsrechten der betroffenen Nutzer.
Zwei Facebook-Nutzer hatten sich aus Sicht des Unternehmens abfällig über Muslime und Zugewanderte geäußert und waren daraufhin zeitweise gesperrt worden. Als Grundlage hatte sich Facebook auf seine "Gemeinschaftsstandards" berufen. Dagegen waren die Nutzer vorgegangen.
Wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in der Urteilsbegründung erläuterte, kann Facebook grundsätzlich Beiträge auch dann löschen oder Nutzer sperren, wenn deren Beiträge nicht gegen das Strafrecht verstoßen. Allerdings gehe es darum, auf der Basis "kollidierender Grundrechte" einen Ausgleich zwischen den Grundrechten des Unternehmens und denen der Nutzer zu finden. Entsprechend wurden die vorausgegangenen Berufungsurteile teilweise aufgehoben. (KNA/29.7.2021)