"Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch sowie eine Überarbeitung des Paragrafen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt", erklärte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Freitag in Bonn: "Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient".
Schutz des ungeborenen Lebens
Die katholische Kirche werde sich auch weiter "konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen", fügte Kopp hinzu. Denn die Kirche betrachte die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als "zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes".
Im Auftrag der Bischöfe, so der Sprecher weiter, "bieten die Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Informationen, individuelle Beratung und konkrete Hilfe an." Im Jahr 2020 etwa hätten sie an 580 Standorten insgesamt rund 103.000 Ratsuchende alleine in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet.
Der Bundestag hatte am Vormittag mit großer Mehrheit die Streichung von Paragraf 219a beschlossen. SPD, Grüne, FDP und Linke stimmten dafür, Union und AfD dagegen.
Der Paragraf untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt.
Zwei Dinge sicherstellen
Der neue Gesetzentwurf der Regierung soll zwei Dinge sicherstellen: Zum einen sollen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs bereitstellen.
Zum anderen sollen betroffene Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.
Zugleich sollen laut Gesetzentwurf begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten, dass reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch künftig nicht erlaubt ist.