Bischöfe begrüßen Urteil zu Samen- und Eizellspenden

Grenzen der künstlichen Befruchtung

Die Deutsche Bischofskonferenz ist mit dem jüngsten Straßburger Richterspruch sehr zufrieden: Das Gericht habe "der Kommerzialisierung und Instrumentalisierung menschlichen Lebens" eine klare Absage erteilt, sagt Erzbischof Zollitsch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor entschieden, dass das österreichische Verbot von Samen- und Eizellspenden bei der künstlichen Befruchtung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

 (DR)

Österreich habe seinen Beurteilungsspielraum weder mit Blick auf das Verbot von Eizellspenden zum Zweck der künstlichen Befruchtung noch mit Blick auf das Verbot von Samenspenden für die In-Vitro-Befruchtung überschritten. Damit haben die europäischen Länder auch künftig die Möglichkeit, Samen- und Eizellspenden zum Zweck einer Befruchtung im Reagenzglas zu verbieten.



Geklagt hatten zwei Paare aus Österreich, die keine Kinder bekommen können. In einem Fall wäre eine Eizell-, im anderen Fall eine Samenspende einer dritten Person erforderlich gewesen, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Das österreichische Recht erlaubt künstliche Befruchtung aber nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner oder der Partner einer stabilen Gemeinschaft. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Familienleben und eine verbotene Diskriminierung.



Bischöfe: "Das Urteil stellt das Wohl des Kindes in den Vordergrund"

Die Richter betonten, der österreichische Gesetzgeber habe künstliche Befruchtung nicht völlig ausgeschlossen, da er bestimmte Methoden erlaube. Zwar sei in den Mitgliedstaaten des Europarates ein klarer Trend zu verzeichnen, Keimzellspenden zum Zweck der In-Vitro-Fertilisation zu erlauben. Dies enge den Beurteilungsspielraum einzelner Staaten jedoch nicht ein, heißt es in der Urteilsbegründung. Der österreichische Gesetzgeber sei bei seinem Verbot vor allem vom Ziel geleitet gewesen, das zivilrechtliche Prinzip aufrechtzuerhalten, dass die Identität der Mutter immer sicher feststeht



"Das Urteil stellt das Wohl des Kindes in den Vordergrund. Es verhindert so eine Auflösung der Integrität der Familie durch Entkopplung von Mutter und Kindesidentität", kommentierte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Donnerstag in Bonn das Urteil. Mit der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes werde der Schutz der Menschenwürde gestärkt. Die Richter hätten ein "deutliches Signal gegen eine Verzweckung des Menschen" gesetzt.



Im April 2010 hatte die einfache Kammer des Straßburger Gerichtshofs noch geurteilt, dass in beiden Fällen eine Menschenrechtsverletzung vorliege. Gegen diese Entscheidung erhob die österreichische Regierung jedoch Protest. Das Dossier wurde daraufhin an die Große Kammer weitergeleitet. Ein weiterer Einspruch ist nicht mehr möglich, das Urteil ist rechtskräftig.