Bischöfe fordern Verbot von Gentests an Embryonen

Klare Stellung

Die katholischen Bischöfe haben erneut an den Bundestag appelliert, die Präimplantationsdiagnostik (PID) ohne Ausnahme zu verbieten. Mit den Gentests an Embryonen sei die Selektion und die Tötung von menschlichem Leben verbunden, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung in Paderborn.

 (DR)

Menschliches Leben beginne mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Wenn die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werde, entstehe ein ethischer Freiraum, der "nicht nur Fremdinteressen und Verwertungswünschen, sondern auch der Willkür Tür und Tor öffnet".



Bei der PID werden Embryonen außerhalb des Mutterleibs erzeugt, auf genetische Defekte untersucht und im Zweifelsfall vernichtet. Damit würde auch die Selektion zwischen vermeintlich lebenswertem und lebensunwertem Leben ermöglicht, betonen die Bischöfe. Auch ein behindertes Kind habe aber ein Recht zu leben. Die Bischöfe betonen, dass sie das Leid und die Konfliktsituationen von Eltern klar vor Augen hätten, die Angst vor einem Kind mit schwerer Behinderung, vor Fehl- oder Totgeburt oder einer drohenden Kinderlosigkeit haben. "Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist nachvollziehbar und überaus verständlich." Dennoch sei die PID nicht zu rechtfertigen.



Bisher galt die PID nach allgemeiner Auffassung aufgrund des Embryonenschutzgesetzes als verboten. Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil im Juli 2010 entschieden hatte, dass die PID nach heutiger Rechtslage nicht strafbar sei, steht der Gesetzgeber unter Handlungsdruck. Dem Bundestag liegen drei Gesetzentwürfe vor. Zwei davon zielen auf ein Verbot mit unterschiedlich weit gefassten Ausnahmen. Ein Gesetzentwurf plädiert für ein striktes Verbot. Wegen der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Reaktorkatastrophe in Japan wurde die ursprünglich für diesen Donnerstag vorgesehene Debatte zu den Gesetzesvorschlägen im Bundestag verschoben. Sie findet nun voraussichtlich Anfang April statt.



Die Bischofskonferenz bezweifelte, dass sich die in zwei Gesetzentwürfen vorgesehene enge Begrenzung der PID durchhalten lässt. "Jeder Katalog von Krankheiten wäre nicht nur diskriminierend gegenüber Menschen, die mit diesen Krankheiten oder Behinderungen leben, sondern würde infolge diagnostischer Fortschritte ständig erweitert."