Weder im europäischen noch im internationalen Recht gebe es einen solchen anerkannten Anspruch, erklärte die EU-Bischofskommission COMECE am Dienstag in Brüssel. Ein "Recht auf Abtreibung" in die Grundrechtecharta einzuführen, liefe fundamentalen europäischen Überzeugungen und Werten zuwider und wäre ein "ungerechtes Gesetz".
Nötige Hilfe und Unterstützung
Die Achtung der Menschenwürde zähle zu den zentralen Werten der EU; sie gelte gerade in Situationen von Verletzlichkeit wie bei einem ungeborenen Kind, so die Kommission, der der Luxemburger Kardinal Jean-Claude Hollerich vorsteht. Die Bischöfe betonen, sie seien sich der "Tragik und Komplexität" der Lage jener Frauen bewusst, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. "Weder dürfen Frauen in Not allein gelassen werden, noch kann das Lebensrecht des ungeborenen Kindes außer Acht gelassen werden. Beide müssen jede nötige Hilfe und Unterstützung erhalten", so die COMECE.
Macron hatte Mitte Januar in einer programmatischen Rede zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft angekündigt, Umweltschutz und Zugang zu Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta zu verankern. Rechtswissenschaftler beurteilen den Effekt einer möglichen Erweiterung zurückhaltend, da für eine Verbindlichkeit zugleich der EU-Vertrag geändert werden müsste. An sich bindet die Charta die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von EU-Recht. Staaten wie Malta und Polen sind gegen eine Liberalisierung von Abtreibung.