Sie wecke den Eindruck, dass die Anwendung harmlos sei und normalisiere nicht-invasive Tests als Teil der Pränataldiagnostik, erklärten die Bischöfe zum Abschluss ihrer Herbstvollversammlung in Fulda. "Dies täuscht über die schwierigen ethischen und persönlichen Fragen und die gesellschaftlichen Konsequenzen dieser Tests hinweg."
Die Bischofskonferenz befürchtet, dass die Kassenzulassung eine Ausweitung nicht-invasiver pränataler Diagnostik auf andere genetische Störungen und unerwünschte Eigenschaften fördern wird. Die Trennlinie zwischen Diagnostik und Eugenik in der Pränataldiagnostik werde dadurch immer weiter verschwimmen. "Folglich wäre bei jeder Schwangerschaft eine Prüfung vorgeschaltet, bei der die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs immer mitgedacht wird."
Als besonders problematisch werten die Bischöfe die Anwendung der Tests vor der 12. Schwangerschaftswoche. Das erhöhe das Risiko eines "Abtreibungsmechanismus". "Wir lehnen dies aufgrund der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens und des Lebens von Menschen mit Behinderung dezidiert ab", betonte der Konferenzvorsitzende, Kardinal Reinhard Marx.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte entschieden, dass die Kosten für den Bluttest von den Kassen nur bei besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten übernommen werden sollen. Voraussetzung ist eine ärztliche Beratung.