Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. Für die Höhe der Zahlungen schlug im September eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Opfern zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden. Schätzungen gehen von einer Gesamtsumme von bis zu einer Milliarde Euro aus - wobei diese Zahl nie offiziell bestätigt wurde. Auch über Details des Anerkennungsverfahrens wurde bislang keine Einigung erzielt. (KNA,19.11.2019)
Bischöfe noch uneinig über Entschädigungen für Missbrauch
Pauschale oder abgestuftes Verfahren
Die deutschen katholischen Bischöfe haben sich noch nicht auf ein Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche verständigt. Weitere Schritte sollen Ende Januar vorgelegt werden,
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