Bischöfin verteidigt Abkehr vom Strafrecht bei Abtreibung

"Wir erhoffen uns einen größeren Schutz"

Bischöfin Kirsten Fehrs hat einen Vorschlag der Evangelischen Kirche in Deutschland verteidigt, Schwangerschaftsabbrüche künftig unter Umständen außerhalb des Strafrechts zu regeln. Grund sind Beobachtungen in ihren Beratungsstellen.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )

Sie sehen, "dass es eine Unwucht darstellen kann, die Abtreibung für die Frau generell unter Strafe zu stellen", sagte die EKD-Ratsvorsitzende der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Hamburg. "Wir erhoffen uns einen größeren Schutz für das ungeborene Leben, wenn wir die Rechte der schwangeren Frau stärken." 

Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), am 19. März 2024 in der Bischofskanzlei in Hamburg. / © Lars Berg (KNA)
Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), am 19. März 2024 in der Bischofskanzlei in Hamburg. / © Lars Berg ( KNA )

Der Rat der EKD hatte im Oktober eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich an eine von der Bundesregierung eingesetzte
Expertenkommission richtet. Diese soll klären, ob - und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen - eine Regelung zum
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts möglich ist. Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. 

EKD nicht für eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibung

Die EKD spricht sich nicht für eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibung aus. Sie plädiert jedoch für eine abgestufte Regelung je nach Schwangerschaftsstadium, die im Detail noch näher diskutiert werden müsse. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will hingegen an der gegenwärtigen Regelung festhalten.

Laut Fehrs will die EKD damit auch die Beziehung zum Partner einer schwangeren Frau berücksichtigen, die zumeist total aus dem Blick gerate. Einbezogen werden solle auch die gesellschaftliche Haltung, die nicht dazu einlade, ein Kind auszutragen, wenn man in prekären Verhältnissen lebe. "Diesen gesamtgesellschaftlichen Aspekt wollen wir stark machen."

Die Umstände für straffreie Abtreibung sind noch zu diskutieren

Unter welchen Umständen genau eine Abtreibung straffrei bleiben kann, ist Fehrs zufolge noch zu diskutieren. "Die Stellungnahme des Rates war ein Beitrag, der diese Debatte bewusst anstoßen wollte." Auch in der evangelischen Kirche gebe es durchaus eine kontroverse Diskussion. "Und die wird in einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe derzeit mit aller Sorgfalt weiterbearbeitet", so die Ratsvorsitzende. 

Kirsten Fehrs

In Wesselburen (Schleswig-Holstein) geboren, studierte Kirsten Fehrs evangelische Theologie an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt "Praktische Theologie". Während des Studiums war sie in verschiedenen Bereichen der Seelsorge ehrenamtlich tätig, und zwar in der Urlauber-, Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge. 

Kirsten Fehrs / © Jens Schulze (epd)
Kirsten Fehrs / © Jens Schulze ( epd )
Quelle:
KNA