Bischof Ackermann ruft Diözesansynode ein

Versammlung des offenen Wortes

Erstmals seit Jahrzehnten will ein deutscher Bischof eine Diözesansynode einberufen. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann meint, es sei notwendig, sich im rasant verändernden dritten Jahrtausend auch inhaltlich stärker des Weges des Glaubens zu vergewissern. Die Diözesansynode ist die auf Bistumsebene verbindlichste und wichtigste Form, um Änderungen herbeizuführen.

Autor/in:
Michael Jacquemain
 (DR)

Der Bischof kündigte seine Pläne bei der Feier des Festes der Apostel Petrus und Paulus an. Er bat in seiner Predigt am Freitagabend die Katholiken, die Vorbereitungen im Gebet zu unterstützen. Am Ende der Predigt klatschten viele Christen.



Änderungen bei Reizthemen wie Zölibat oder der Stellung der Frau sind indes nicht möglich. Eine solche Synode kann laut katholischem Kirchenrecht keine Beschlüsse fassen, die weltkirchlichen Vorgaben entgegenstehen. Solche Themen dürfen aus formalen Gründen nicht auf die Tagesordnung.



Beratungsgremium für den Bischof

Diözesansynoden sind im Prinzip reine Beratungsgremien für den Bischof. Er ist die entscheidende Person des Prozesses und durch das Kirchenrecht mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Wörtlich heißt es: "Einziger Gesetzgeber in der Diözesansynode ist der Diözesanbischof, während die anderen Teilnehmer der Synode nur beratendes Stimmrecht haben." Der jeweilige Oberhirte kann als einziger eine solche Versammlung einberufen, er bestimmt den Zeitrahmen, legt die Inhalte fest und beruft Teilnehmer.



Es ist Jahrzehnte her, dass in der Bundesrepublik solche Synoden stattfanden: Zuletzt von 1985 bis 1986 in Rottenburg-Stuttgart, von 1989 bis 1990 in Hildesheim und 1990 in Augsburg. Der Jesuit Wolfgang Seibel, Gründungsdirektor der Journalistenschule ifp, fasste den Einfluss der Oberhirten einmal so zusammen: "In Rottenburg-Stuttgart brachte der Bischof seine Meinung in der Diskussion ein und veröffentlichte die Beschlüsse in der Form, wie sie von der Synode verabschiedet worden waren. Der Bischof von Hildesheim überarbeitete einige Passagen, teilte aber dies der Synode mit und ließ den ursprünglichen Text in Fußnoten abdrucken. Der Bischof von Augsburg ergänzte jedes der zehn Dokumente mit einer "lehramtlichen Grundlegung" und änderte auch die Beschlüsse selbst, ohne die Synode von dieser Absicht zu unterrichten und ohne die Änderungen in der offiziellen Ausgabe kenntlich zu machen."



Seelsorgliche Frage und Ökumene könnten Inhalte sein

Doch was kann eine Diözesansynode beschließen? 1997 legten zwei vatikanische Ministerien - das für die Bischöfe und das für die Evangelisierung der Völker - dazu ein Papier vor. Darin heißt es, eine Diözesansynode könne sich zum Beispiel mit seelsorglichen Fragen befassen, "mit Ausnahme derer, die der höchsten oder einer anderen kirchlichen Autorität vorbehalten sind". So ist es aus römischer Sicht "nicht ratsam, den Synodalen einfachhin Fragen bezüglich Leben und Dienst des Klerus zur Beratung vorzulegen".



Doch auch ohne Einbeziehung dieses Themas lassen sich Ergebnisse erzielen. Möglich sind etwa der Erlass "praktischer Normen über die Ökumene", Anordnungen zum Religionsunterricht und zum Einsatz von Laien in Gottesdiensten oder Entscheidungen über Seelsorge-Räte. Vorbeugend wendet sich Rom in seinem Papier aber gegen Versuche, auf der Grundlage einer Sichtweise der Synode als "Vertretung des Volkes Gottes" diese dem Bischof entgegenzusetzen. Damit stände sie "im Kontrast zur eigentlichen Grundlage des kirchlichen Beziehungsgefüges".



Offenbar Reaktion auf den Vertrauensverlust

Ein Motiv Ackermanns dürfte sein, dem massiven Vertrauensverlust zu begegnen, den die Kirche als Folge des Missbrauchsskandals in den vergangenen Jahren erfahren hat und der Deutschlands ältestes Bistum heftiger traf als andere Diözesen. Der 49-Jährige wählte dazu bewusst die Form der Diözesansynode, wollte also offenbar weder einen weiteren Gesprächsprozess noch eine weitere Dialogrunde. Die Diözesansynode ist die auf Bistumsebene verbindlichste und wichtigste Form, um Änderungen herbeizuführen.



Das Instrument der Synode birgt Gefahren und Chancen zugleich. Meinungsbildung und Mitsprache, so formulierte es Seibel, seien "nur möglich als unverbindlicher Rat". Eine solche Praxis laufe aber "dem Bewusstseinsstand der Menschen zuwider". Ackermann hat jedoch die Möglichkeit, den von ihm gesuchten und eingeholten Rat wirklich ernst zu nehmen und konkret fassbare Resultate zu fassen. Seine Kunst wird es sein müssen, Frustrationen zu vermeiden und einen positiven Aufbruch einzuleiten.