Ziel sei, zu schauen, "wo waren bei uns im Bistum Strukturen, die Missbrauch ermöglicht haben, die die Aufdeckung verhindert haben, oder wo sogar vertuscht worden ist", sagte Ackermann.
Er unterzeichnete für seine Diözese eine Erklärung der deutschen Bischöfe und des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, die für alle Bistümer einheitliche Kriterien zur Aufarbeitung von Missbrauch vorsieht, und setzte sie für die Diözese Trier in Kraft.
Kommission hat fünf Jahre Zeit
Eine Kommission, deren Arbeit auf sechs Jahre angelegt ist, soll im Oktober starten. Ergebnisse sollen in etwa fünf Jahren vorliegen. In der Kommission sitzen Vertreter des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Praxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene. Die Kommission entscheide eigenständig, welchen Zeitraum sie untersuche und bestimme auch, in welcher Form Ergebnisse veröffentlicht würden.
Einzelfälle oder institutionelle Verantwortung?
Ackermann, der auch Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz ist, betonte, die Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche stehe nicht "am Nullpunkt". Bislang sei sie jedoch vor allem in Einzelfällen möglich gewesen. "Nun gehen wir einen Schritt weiter und setzen uns mit der institutionellen Verantwortung auseinander, die Bischof und Diözese für begangenes Unrecht übernehmen müssen."
Auch der Umgang mit Tätern und Betroffenen solle in den Blick genommen werden. Als Kriterien für die Aufarbeitung nannte er Unabhängigkeit, Transparenz und die Beteiligung von Betroffenen.
Betroffenenbeirat soll gegründet werden
Ein Betroffenenbeirat aus fünf Personen soll künftig weitere Schritte zur Vorbeugung im Bistum begleiten. Menschen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter der Kirche erlebt haben - entweder in der Diözese Trier oder die inzwischen dort leben - können sich bis Ende August beim Bistum melden.
Die Bischofskonferenz hatte als erste Institution in Deutschland mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von Missbrauch abgeschlossen. Demnach soll es in allen 27 Bistümern künftig eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung geben. Manche Bistümer, etwa Mainz und Limburg, hatten bereits zuvor mit der Aufarbeitung in eigenen Kommissionen begonnen.